Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.natur-mv.de, www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de, www.naturpark-feldberger-seenlandschaft.de, www.naturpark-mecklenburgische-schweiz.de, www.naturpark-usedom.de, www.naturpark-am-stettiner-haff.de, www.naturpark-flusslandschaft-peenetal.de, www.naturpark-sternberger-seenland.de und ihre Versionen in der mobilen Anwendung.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Die o.a. Webseiten sind mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Webseiten der Naturparke M-V befinden sich im Neuaufbau und werden voraussichtlich Juli 2022 veröffentlicht.
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
Hinweis: Bitte nutzen Sie zur Optimierung der Ansicht den Kontrastmodus.
- Mehrere grafische Verlinkungen beschreiben nicht eindeutig das Linkziel, auf das sie verweisen
- Mehrere Webseiten weisen keine Überschriften zur Gliederung der Inhalte auf. Die als visuell gekennzeichneten Überschriften sind nicht als solche programmatisch in HTML ausgezeichnet.
- Die Bedienelemente zum Filtern der Suchergebnisse auf der Webseite „Suche“ stellen visuell Registerkarten dar. Programmatisch sind sie nicht als Registerkarten in HTML umgesetzt.
- Die Verlinkungen verschiedener Naturlandschaften auf der Startseite der Website stellen inhaltlich eine Auflistung dar. Die Liste ist nicht mit HTML Listenelementen umgesetzt.
- Einige Verlinkungen im Fließtext sind ausschließlich durch Farbe erkennbar, wobei die Farbänderung nicht dem geforderten Kontrastverhältnis von 3:1 entspricht
- Die Kontrastverhältnisse einiger Texte sind nicht ausreichend. Nutzer mit Einschränkungen des Sehvermögens können den Inhalt nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen.
- Mehrere Inhalte können nach einer Anpassung der Browserbreite auf 1280 Pixel und 400 Prozent Seitenzoom nicht vollständig wahrgenommen werden.
- Die Kontrastverhältnisse einiger Nicht-Texte-Inhalte sind nicht ausreichend. Nutzer mit Einschränkungen des Sehvermögens können die Inhalte nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen. Damit verbundene Funktionen werden ggf. nicht bedienbar
- Mehrere Seitentitel der Website sind nicht ausreichend bezeichnet.
- Für mehrere Webseiten gibt es nur eine Möglichkeit, diese innerhalb der Website aufzurufen
- Nach einer benutzerspezifischen Farbanpassung über die Browsereinstellungen (im Browser Firefox) können das Logo und das mobile Menü nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden
- Auf der Startseite befinden sich keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache bezüglich Inhalt und Bedienung der Website.
- Die Barrierefreiheitsfunktionen sind im Rahmen einer Produktdokumentation, z. B. der Erklärung der Barrierefreiheit, nicht beschrieben und dokumentiert
- Das Feedback-Formular ist nicht vorhanden oder verlinkt
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.12.2020 erstellt und am 23.11.2021 aktualisiert.
Die Einschätzung basiert auf einer vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Selbstbewertung und auf dem Prüfergebnis des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Überwachungsstelle für die digitale Barrierefreiheit vom 14.10.2021.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.01.2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Anregungen oder Hinweise zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen? Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf:
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow
Telefon: +49 (3843) 777 600,
Telefax: +49 (03843) 777 9600,
E-Mail: barrierefreiheit(at)lung.mv-regierung.de
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle(at)sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.